Erdweg, 01. Dezember 2023
Liebe Mitglieder und Interessierte am Verband,
Mit Riesenschritten steuert das Jahr 2019 auf das Ende zu, für mich der Anlass, mich bei Euch /Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die vielen weiterführenden und inspirierenden Kontakte zu bedanken. Für die bevorstehenden Weihnachtstage wünsche ich Euch/Ihnen ein ruhiges und besinnliches Fest und für das Jahr 2020 alles Gute, vor allem Gesundheit und die erfolgreiche Umsetzung all Eurer/ Ihrer Vorhaben.

Vielleicht findet/n Ihr/Sie ja noch Zeit, in einer ruhigen Minute den Newsletter zu lesen, der zwei Vorankündigungen zu Fortbildungen im Jahr 2020 sowie Berichten zur Mitgliederversammlungen des LV Bayern im Oktober 2019 am Chiemsee und dem Kunsttreff des LV Süd-West im September 2019 in Frankfurt enthält. Des Weiteren hat unsere Redakteurin, Frau Lück, zu den geplanten Gesundheits-APP’s recherchiert und die Ergebnisse in einem Beitrag dargestellt.
Viel Freude beim Lesen!
Ihre/Eure
 Luitgard Hegele
1. Vorankündigung Fortbildungen von Susanne Niedermeyer
Vorankündigung Fortbildung „Arbeitszeugnisse“
Der Bundesvorstand plant für Samstag, 08.02.2020 im NH Collection Hotel Nürnberg von ca. 13:30 – 15:30 Uhr eine Fortbildung zum Thema
„Arbeitszeugnisse“
Da sich das Erstellen von Arbeitszeugnissen nicht immer sehr einfach gestaltet, vor allem bei nicht ganz einfachen Mitarbeitern, haben wir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gefunden. Er wird einen kurzen Vortrag halten und im Anschluss auf unsere Fragen und Anliegen sehr gerne eingehen.
Fragen und Themen können bei Frau Schlemmer eingereicht werden. Damit der Referent auf unsere Fragen eingehen kann bitten wir Euch, diese bis spätestens 17.01.2020 direkt an Frau Schlemmer per Mail oder an die Geschäftsstelle per Mail oder Fax einzureichen.
Bitte beachten: Ort und Datum sind fix, nur die Uhrzeit kann sich noch verändern, dies wird aber rechtzeitig bekanntgegeben! Nähere Informationen folgen mit gesonderter Einladung.
Vorankündigung Fortbildung „Gewalt in der Praxis“
Der Bundesvorstand plant für den 14.11.2020 eine Fortbildung zum Thema
„Gewalt in der Arztpraxis – verbal und tätlich!“
Die Veranstaltung findet ganztätig (von ca. 10 – 16 Uhr) statt. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Auch hier können und sollten die MitgliederInnen Fragen und Bedürfnisse zu diesem Themenkomplex vorab an den Vorstand stellen, um die Veranstaltung für uns „maßschneidern zu lassen“. Nähere Informationen werden noch bekannt gegeben.
2. Bericht der Mitgliederversammlung Bayern von der Vorsitzenden des LV Bayern Margit Büttner
Mitgliederversammlung des Landesverbandes Bayern am schönen Chiemsee
Am zweiten Oktoberwochenende trafen sich die Mitglieder aus Bayern zur jährlichen Mitgliederversammlung. Bereits am Freitagabend traf man sich im Hotel Malerwinkel, direkt am Chiemsee mit Blick zu den Bergen, zum Abendessen und ersten Gesprächen.
Am Samstagvormittag besichtigten die mitgereisten Partner und Kinder das Römermuseum Bedaium. Zugleich fand die Mitgliederversammlung mit Wahl des Landesvorstandes statt. Der gesamte Landesvorstand wurde wiedergewählt.
Danach hielt Dr. Jürgen Büttner in Vertretung des bayerischen KVB Vorsitzenden Dr. Wolfgang Krombholz für alle einen Vortrag über das neue TSVG Gesetz und die Auswirkungen auf die Praxen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen, an dem auch die restlichen Mitglieder des Bundesvorstandes teilnahmen, ging es nach Gstaadt. Dort begann unsere gemeinsame Schifffahrt auf dem Chiemsee bei strahlendem Sonnenschein. Je nach Wunsch konnte man in Frauenchiemsee, Herrenchiemsee oder Prien aussteigen, Sehenswertes anschauen und dann wieder per Schiff zurück fahren bzw einen weiteren Halt einlegen.
Am Abend traf man sich in einem alten Wirtshaus zu einem sehr guten regionalen Abendessen. Spezialist ist in diesem Gebiet die Chiemseerenke – die es auch nur hier gibt! -. Sie ist verwandt mit der Forelle, ist aber größer und fetter als die Ammerseerenke und findet hier ideale Lebensräume vor.
Am Sonntag ging es nach dem gemeinsamen Frühstück wieder nach Hause. Nächstes Jahr ist die Mitgliederversammlung in Hof an der Saale, wahrscheinlich vom 09. – 11. Oktober 2020.
Margit Büttner
3. Bericht vom Kunsttreff in Frankfurt und der MV des LV Süd-West
Bei herrlichem Spätsommerwetter trafen sich am 14.09.2019 Mitglieder vom LV Süd-West und vom LV Bayern im Städelmuseum/ Frankfurt am Main zum diesjährigen Kunsttreff. Frau Reith-Deigert vom Städelmuseum führte die Teilnehmer durch die Ausstellung Kirchner, Heckel und Schmidt-Rotluff: Geheimnis der Materie.
Die drei expressionistischen Künstler waren Gründungsmitglieder der Künstlervereinigung „die Brücke“. Anhand einiger ausgewählter Werke erläuterte Frau Reith-Deigert die Techniken des Holzschnittes und den bis dahin ungewohnten Umgang mit den Farben, wodurch die Werke enorme Ausdruckskraft erhielten.
Nach der Kunstführung fand die MV des LV Süd-West statt, in deren Rahmen Frau Susanne Niedermeyer vom LV Bayern dankenswerterweise eine Fortbildung zu TSGV: das neue Terminservice- und Versorgunsgesetz für die Mitglieder und ihre Partner hielt.
Der nächste Kunsttreff findet voraussichtlich im September 2020 statt. Bei Fragen oder Anregungen wendet/n Ihr/Sie Euch/Sich gerne an Therese Bollenbach unter t.bollenbach@arztpartnerinnen.de.
4. Software soll Patienten unterstützen - Medizin-Apps auf Rezept
Bald könnten Patienten in der Praxis stehen, die sich erkundigen, welche App für ihre Beschwerden empfehlenswert ist. Das neue Digitale-Versorgung-Gesetz sieht vor, dass Ärzte Medizin-Apps verschreiben können.
Gesundheits- und Medizin-Apps gibt es schon lange und in großer Zahl. Impulsgeber waren bzw. sind Software- und IT-Entwickler, die häufig ein breites Angebot von Apps aus vielen Bereichen haben. Deshalb findet der Nutzer die Lifestyle-App, die sich um Gewichtskontrolle und Fitness dreht, gleich neben der Medizin-App für Diabetiker, die durchaus ein medizinisches Risiko bergen kann. Damit soll jetzt endgültig Schluss sein. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz, das Anfang November im Bundestag verabschiedet wurde, gibt es klare Regelungen.
BfArM prüft Medizin-Apps
Medizin-Apps werden voraussichtlich ab Frühjahr 2020 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft, wenn sie in die Risikoklasse I bis IIa fallen. Bei der Prüfung geht es um Funktionstauglichkeit, Datensicherheit und Datenschutz. In der höchsten Klasse III können auch tödliche Risiken mit einer Fehlfunktion oder Falschaussage einer App verbunden sein. „Dazu gehören geschlossene, komplexe Therapiesysteme bei zuckerkranken Patienten, die beispielsweise Insulindosen berechnen“, so Karl Broich, der Präsident des BfArM gegenüber dem Bonner General-Anzeiger. „Wenn diese nicht stimmen, wäre der Patient ja konkret gefährdet. Wir werden erst einmal Apps wie zum Beispiel Tagebücher für zuckerkranke Patienten prüfen, in die Ernährungsgewohnheiten und tägliche Insulindosen eingetragen werden, sodass der Arzt darüber dann auch die Therapie für den Patienten individueller zuschneiden kann.“ Wer zukünftig Apps der Risikoklasse III prüfen wird, darüber muss der Gemeinsame Bundesausschuss noch entscheiden.
Nachweis über bessere Versorgung des Patienten
Hat eine Medizin-App die Prüfung beim BfArM bestanden, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. „Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der zuckerkranke Patient durch die Nutzung der App ein ausgeglicheneres Profil seines Blutzuckers hat, sodass er mittelfristig vielleicht auch weniger Insulin braucht“, so Broich.
Bevor das BfArM auf Antrag des Herstellers prüft, braucht die App aber erst einmal ein CE-Zeichen, das attestiert, dass die EG-Richtlinien für Medizinprodukte eingehalten werden. Bislang ist dieses CE-Zeichen noch eines der verlässlichsten Qualitätskriterien für Medizin-Apps, an dem sich Nutzer orientieren können. Darüber hinaus haben sich in der letzten Zeit verstärkt medizinische Fachgesellschaften um Prüfungen bemüht oder auch die Website HealthOn.de die hunderte von Testberichten enthält.
Nachteile für ältere Patienten?
Dr. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer formulierte im Zuge der Verabschiedung des Digitale-Versorgung-Gesetzes ein Unbehagen, dass ein Teil seiner Kollegen und der Patienten beim Thema Medizin-Apps spürt: „Es gibt digitale Gesundheitsanwendungen, die sehr sinnvoll und hilfreich sind. Es gibt aber auch viel Schnickschnack, der keinen Mehrwert für Patienten und Ärzte bringt“, sagte er zur dpa. Und: „Es haben nicht alle Menschen in dieser Gesellschaft die gleiche Vertrautheit mit neuen Technologien, zum Beispiel auch wegen ihres Alters. Wenn wir zu stark und zu schnell auf digitale Unterstützung abstellen, darf man die Menschen nicht vergessen, die damit vielleicht nicht umgehen können.“
Allerdings steigt die Akzeptanz für Apps, die sich generell um Gesundheit drehen, beständig an. So nutzt heute nahezu jeder Dritte zwischen 18 und 50 Jahren beispielsweise einen Fitnesstracker. Das ist das Ergebnis einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der KKH. Auch der Anteil der grundsätzlichen Befürworter ist spürbar gestiegen. Die Idee, Gesundheitsdaten per Smartphone zu kontrollieren, finden heute mehr als zwei Drittel der Befragten gut.
Wem können Medizin-Apps helfen?
Einige Beispiele:
- Patienten, die ihre elektronische Gesundheitsakte per App verwalten möchten, z.B. Careonline oder PatientConcept
- Patienten, die Unterstützung bei der pünktlichen Einnahme von Medikamenten benötigen, z. B. MyTherapy
- Diabetiker, die Blutzuckerwerte, Insulingaben und Mahlzeiten elektronisch erfassen wollen, z. B. SiDiary, mySugr, TK-DiabetesTagebuch
- Bluthochdruck-Patienten, die ihre Werte dokumentieren möchten, z.B. „SaniQ Heart Blutdruck & Puls“, myFreescan
- Menschen, die Stress abbauen und Depression/Burnout vorbeugen möchten, z. B. Selfapy, deprexis24
Nützlicher Link
www.digimeda.de
Die Datenbank gibt einen Überblick, welche Apps es für bestimmte Erkrankungen gibt. Die von unabhängigen Institutionen getesteten und CE-zertifizierten Anwendungen werden im Suchergebnis immer ganz oben angezeigt.
5. Anregung zum neuen Jahr
Gedicht für jeden Tag im Jahr
Jeder wünscht sich jeden Morgen irgend etwas - je nachdem. Jeder hat seit jeher Sorgen, jeder jeweils sein Problem
Jeder jagt nicht jede Beute. Jeder tut nicht jede Pflicht. Jemand freut sich jetzt und heute. Jemand anders freut sich nicht.
Jemand lebt von seiner Feder. Jemand anders lebt als Dieb. Jedenfalls hat aber jeder jeweils irgend jemand lieb.
Jeder Garten is nicht Eden. Jedes Glas ist nicht voll Wein. Jeder aber kann für jeden jederzeit ein Engel sein.
Ja, je lieber und je länger jeder jedem jederzeit jedes Glück wünscht, um so enger leben wir in Ewigkeit.
James Krüss

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